Benesch-Dekrete
Die
Benesch-Dekrete gehen
auf den früheren
tschechoslowakischen
Präsidenten Eduard
Benesch (1884 - 1948)
zurück. Er regierte
nach 1945 das Land mit
143 Dekreten.
Auf
der Grundlage einiger
dieser Dekrete wurden
die seit Jahrhunderten
in Böhmen und Mähren
lebenden, mehr als drei
Millionen Deutschen
sowie Tausende von
Ungarn entrechtet,
enteignet und
vertrieben. Dabei wurden
über 200.000
Sudetendeutsche
getötet.
Nachstehend
die Kurzfassung einiger
wesentlicher
Bensch-Dekrete. Wer den
genauen Gesetzestext
oder weitere Dekrete
nachlesen will, kann
dies unter folgender
Internet-Adresse tun: www.mitteleuropa.de/benesch-d01.htm
1945.
19. Mai, Prag
Dekret
des Präsidenten der
Republik
über
die Ungültigkeit
etlicher
eigentumsrechtlicher
Handlungen aus der Zeit
der Unfreiheit und über
die Nationalverwaltung
der Eigentumswerte der
Deutschen, Madjaren,
Verräter und
Kolaboranten und
irgendwelcher
Organisationen und
Anstalten.
§§
1 - 28
Die mit
dem Dekret angeordnete
Zwangsverwaltung über
das deutsche und
ungarische Eigentum löste
in der Folge seitens der
tschechischen Bevölkerung
die wilde Vertreibung
der Deutschen und Ungarn
aus und war als solche
von der tschechischen
Exilregierung schon früh
geplant.
1945. 21. Juni, Prag
Dekret des Präsidenten
der Republik
über
die Konfiskation und die
beschleunigte Aufteilung
des landwirtschaftlichen
Eigentums der Deutschen,
Madjaren, wie auch der
Verräter und Feinde des
tschechischen und des
slowakischen Volkes.
Entgegenkommend
dem Ruf tschechischer
und slowakischer Bauern
und Landbesitzlosen nach
einer folgerichtigen
Verwirklichung einer
neuen Bodenreform und
geleitet vor allem von
dem Streben, ein für
allemal tschechischen
und slowakischen Boden
aus den Händen
fremdartiger deutscher
und ungarischer
Landgutinhaber wie auch
aus den Händen der Verräter
der Republik zu nehmen
und in die Hände der
tschechischen und
slowakischen
Bauernschaft und der
Landbesitzlosen zu
geben, bestimme ich auf
Vorschlag der Regierung:
§§
1 – 14
Während
das Dekret vom 19. Mai
1945 das Eigentum von
Personen deutscher und
madjarischer Nationalität
der Verwaltung des
Staates unterstellt,
wird mit dem Dekret vom
21. Juni 1945 Grund und
Boden entschädigungslos
enteignet. Das Dekret
spricht in der
Einleitung von einer „neuen
Bodenreform“
(Landraub). Dies ist ein
Hinweis auf die schon
von der
tschechoslowakischen
Regierung angeordneten
Bodenreform ab 1918. Es
verwirklicht die bereits
damals andauernden
Bestrebungen deutsches
und madjarisches
Grundeigentum in die
Hand von Tschechen und
Slowaken zu überführen.
1945. 19. September,
Prag
Dekret des Präsidenten
der Republik
über
die Arbeitspflicht der
Personen, welche die
tschechoslowakische
Staatsbürgerschaft
verloren haben.
§§
1 – 11
Der das
Dekret kennzeichnende
Begriff
„Arbeitspflicht“
verschleiert, dass es
sich hier um
„Zwangsarbeit“
handelt.
Die
Begründung für die
hier angeordnete
„Arbeitspflicht“
(Beseitigung und
Wiedergutmachung von Schäden)
entspricht nicht den
historischen Tatsachen.
Im Vergleich zu Polen,
Russland, Ungarn und
anderen kriegsführenden
Staaten hatte das
tschechisch besiedelte
Gebiet (Protektorat)
unter Kriegsfolgeschäden
kaum gelitten.
Die
„Arbeitspflicht“
erstreckte sich auf eine
bis eineinhalb Millionen
Menschen (Männer,
Frauen, Buben und Mädchen),
die – meist in
Arbeitsgruppen – mit
Massenverpflegung (Suppe
aus dem Blechnapf) die
zugeordnete Zwangsarbeit
verrichteten. Geld gab
es dafür keins. Diese
Zwangsarbeit der
deutschen Bevölkerung
dauerte bis zum
jeweiligen direkten
Vertreibungsvorgang
meist ein halbes Jahr,
in den Sonderlagern, wo
ungezählte Deutsche zu
Tode kamen, bis zu 10
Jahren.
Gesetz
vom 8. Mai 1946
über
die Straflosigkeit von
Handlungen, welche mit
dem Kampf um die
Wiedergewinnung der
Freiheit der Tschechen
und Slowaken zusammenhängen.
§§
1 – 3
Mit
diesem Gesetz missachtet
die Tschechoslowakische
Republik allgemein
gültige,
sittliche Grundsätze
des Menschenrechts. Es
werden Straftatbestände,
wie Mord, Vergewaltigung
und Raub für nicht
strafbar erklärt.
Das
Dekret schützt vor
allem diejenigen Täter
vor einer
Strafverfolgung, deren
Taten begangen wurden
zwischen Anfang Mai und
Oktober 1945, also in
der Zeit als die
Deutschen in der
Tschechoslowakei
vogelfrei waren und in
der zahllose grausame
Verbrechen an Männern,
Frauen, Kindern und
Greisen verübt wurden,
nicht mitgezählt die
Racheakte an Tausenden
Soldaten und den durch Böhmen
und Mähren flüchtenden
Schlesiern.
Der im
Text des Dekrets
verwendete Begriff
„Vergeltung“ dient
letztlich nur als eine
Art Rechtfertigung der
Unrechtshandlungen und
zur
Gewissenserleichterung.
Der
überwiegende Teil der
tschechischen Bevölkerung
war an den durch die
Benesch-Dekrete
veranlassten Untaten
nicht aktiv beteiligt.
Aus
der BENESCH - Rede vom
3.6.1945
Edward
BENESCH, 1945
selbsternannter Staatspräsident
der CSR, sagte in einer
Versammlung in TABOR, am
3. Juni 1945:
"Ich
erteile allen NARODNY
VYBOR strengen Befehl,
unseren Leuten im
Grenzgebiet Platz zu
verschaffen.
Werft die Deutschen aus
ihren Wohnungen und
macht den unsrigen
Platz!
Alle Deutschen müssen
verschwinden!
Was wir im Jahre 1918
schon durchführen
wollten, erledigen wir
jetzt!
Damals schon wollten wir
alle Deutschen
abschieben. Deutschland
war aber noch nicht
vernichtet und England
hielt uns die Hände,
jetzt aber muss alles
erledigt werden!
Kein deutscher Bauer
darf auch nur einen
Quadratmeter Boden unter
seinen Füssen haben,
kein deutscher
Gewerbetreibender oder
Geschäftsmann darf sein
Unternehmen weiterführen!
Wir wollten das auf eine
etwas feinere Weise zur
Durchführung bringen,
aber da kam uns das Jahr
1938 dazwischen. All
dessen muss sich jeder
NARODNY VYBOR bewusst
sein und rasch handeln!
Der Öffentlichkeit muss
ich noch bei den
"Drei Grossen"
die Bewiligung einholen,
aber das ändert nichts
mehr, denn es ist schon
alles beschlossen."