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Benesch-Dekrete 

 

Die Benesch-Dekrete gehen auf den früheren tschechoslowakischen Präsidenten Eduard Benesch (1884 - 1948) zurück. Er regierte nach 1945 das Land mit 143 Dekreten.

Auf der Grundlage einiger dieser Dekrete wurden die seit Jahrhunderten in Böhmen und Mähren lebenden, mehr als drei Millionen Deutschen sowie Tausende von Ungarn entrechtet, enteignet und  vertrieben. Dabei wurden über 200.000 Sudetendeutsche getötet.

 

Nachstehend die Kurzfassung einiger wesentlicher Bensch-Dekrete. Wer den genauen Gesetzestext oder weitere Dekrete nachlesen will, kann dies unter folgender Internet-Adresse tun: www.mitteleuropa.de/benesch-d01.htm

 

1945. 19. Mai, Prag

Dekret des Präsidenten der Republik

über die Ungültigkeit etlicher eigentumsrechtlicher Handlungen aus der Zeit der Unfreiheit und über die Nationalverwaltung der Eigentumswerte der Deutschen, Madjaren, Verräter und Kolaboranten und irgendwelcher Organisationen und Anstalten. 

§§ 1  - 28

Die mit dem Dekret angeordnete Zwangsverwaltung über das deutsche und ungarische Eigentum löste in der Folge seitens der tschechischen Bevölkerung die wilde Vertreibung der Deutschen und Ungarn aus und war als solche von der tschechischen Exilregierung schon früh geplant.

1945. 21. Juni, Prag

Dekret des Präsidenten der Republik

über die Konfiskation und die beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Eigentums der Deutschen, Madjaren, wie auch der Verräter und Feinde des tschechischen und des slowakischen Volkes.

Entgegenkommend dem Ruf tschechischer und slowakischer Bauern und Landbesitzlosen nach einer folgerichtigen Verwirklichung einer neuen Bodenreform und geleitet vor allem von dem Streben, ein für allemal tschechischen und slowakischen Boden aus den Händen fremdartiger deutscher und ungarischer Landgutinhaber wie auch aus den Händen der Verräter der Republik zu nehmen und in die Hände der tschechischen und slowakischen Bauernschaft und der Landbesitzlosen zu geben, bestimme ich auf Vorschlag der Regierung:

§§ 1 – 14

Während das Dekret vom 19. Mai 1945 das Eigentum von Personen deutscher und madjarischer Nationalität der Verwaltung des Staates unterstellt, wird mit dem Dekret vom 21. Juni 1945 Grund und Boden entschädigungslos enteignet. Das Dekret spricht in der Einleitung von einer „neuen Bodenreform“ (Landraub). Dies ist ein Hinweis auf die schon von der tschechoslowakischen Regierung angeordneten Bodenreform ab 1918. Es verwirklicht die bereits damals andauernden Bestrebungen deutsches und madjarisches Grundeigentum in die Hand von Tschechen und Slowaken zu überführen.    

1945. 19. September, Prag

Dekret des Präsidenten der Republik

über die Arbeitspflicht der Personen, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft verloren haben. 

§§ 1 – 11

Der das Dekret kennzeichnende Begriff „Arbeitspflicht“ verschleiert, dass es sich hier um „Zwangsarbeit“ handelt.

Die Begründung für die hier angeordnete „Arbeitspflicht“ (Beseitigung und Wiedergutmachung von Schäden) entspricht nicht den historischen Tatsachen. Im Vergleich zu Polen, Russland, Ungarn und anderen kriegsführenden Staaten hatte das tschechisch besiedelte Gebiet (Protektorat) unter Kriegsfolgeschäden kaum gelitten.

Die „Arbeitspflicht“ erstreckte sich auf eine bis eineinhalb Millionen Menschen (Männer, Frauen, Buben und Mädchen), die – meist in Arbeitsgruppen – mit Massenverpflegung (Suppe aus dem Blechnapf) die zugeordnete Zwangsarbeit verrichteten. Geld gab es dafür keins. Diese Zwangsarbeit der deutschen Bevölkerung dauerte bis zum jeweiligen direkten Vertreibungsvorgang meist ein halbes Jahr, in den Sonderlagern, wo ungezählte Deutsche zu Tode kamen, bis zu 10 Jahren.  

Gesetz vom 8. Mai 1946

über die Straflosigkeit von Handlungen, welche mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen.

 §§ 1 – 3

Mit diesem Gesetz missachtet die Tschechoslowakische Republik allgemein gültige, sittliche Grundsätze des Menschenrechts. Es werden Straftatbestände, wie Mord, Vergewaltigung und Raub für nicht strafbar erklärt.

Das Dekret schützt vor allem diejenigen Täter vor einer Strafverfolgung, deren Taten begangen wurden zwischen Anfang Mai und Oktober 1945, also in der Zeit als die Deutschen in der Tschechoslowakei vogelfrei waren und in der zahllose grausame Verbrechen an Männern, Frauen, Kindern und Greisen verübt wurden, nicht mitgezählt die Racheakte an Tausenden Soldaten und den durch Böhmen und Mähren flüchtenden Schlesiern.

Der im Text des Dekrets verwendete Begriff „Vergeltung“ dient letztlich nur als eine Art Rechtfertigung der Unrechtshandlungen und zur Gewissenserleichterung.

Der überwiegende Teil der tschechischen Bevölkerung war an den durch die Benesch-Dekrete veranlassten Untaten nicht aktiv beteiligt.

Aus der BENESCH - Rede vom 3.6.1945


Edward BENESCH, 1945 selbsternannter Staatspräsident der CSR, sagte in einer Versammlung in TABOR, am 3. Juni 1945:
"Ich erteile allen NARODNY VYBOR strengen Befehl, unseren Leuten im Grenzgebiet Platz zu verschaffen.
Werft die Deutschen aus ihren Wohnungen und macht den unsrigen Platz!
Alle Deutschen müssen verschwinden!
Was wir im Jahre 1918 schon durchführen wollten, erledigen wir jetzt!
Damals schon wollten wir alle Deutschen abschieben. Deutschland war aber noch nicht vernichtet und England hielt uns die Hände, jetzt aber muss alles erledigt werden!
Kein deutscher Bauer darf auch nur einen Quadratmeter Boden unter seinen Füssen haben, kein deutscher Gewerbetreibender oder Geschäftsmann darf sein Unternehmen weiterführen!
Wir wollten das auf eine etwas feinere Weise zur Durchführung bringen, aber da kam uns das Jahr 1938 dazwischen. All dessen muss sich jeder NARODNY VYBOR bewusst sein und rasch handeln!
Der Öffentlichkeit muss ich noch bei den "Drei Grossen" die Bewiligung einholen, aber das ändert nichts mehr, denn es ist schon alles beschlossen."